KÖNNEN AUCH GEBRAUCHTWAGEN
        VERMIETET WERDEN ?

Langzeitmiete eignet sich für Neu- und Gebrauchtwagen. Auf Grund ihres geringen Wertver-lustes sind gerade auch Jung-wagen für Langzeitmiete äußerst interessant.


  • Am Ende der Vertragslaufzeit sollte das Fahrzeug nicht älter als 36 Monate sein. Je nach Fahrzeug-alter ergibt sich bei Vertragsbeginn eine Begrenzung der Restlaufzeit.
 
  • Nach Ablauf der Herstellergewährleistung sollte das Fahrzeug über einen ausreichenden Reparaturschutz in Form einer Gebraucht-wagengarantie verfügen. Eine entsprechende Kooperation mit einem Garantieanbieter wird derzeit von mobilrent vorbereitet.