ERHÄLT DER HÄNDLER EINEN
              mobilrent-GEBIETSSCHUTZ ?

Markenvertragshändler erhalten einen regionalen Gebiets-schutz für die jeweilige Handelsmarke. Die Größe dieser Region wird einvernehmlich festgelegt.

In dem vereinbarten Vertragsgebiet wird während der Konzept-vertragslaufzeit mit keinem weiteren Vertragshändler der selben Marke ein weiterer mobilrent-Konzeptvertrag geschlossen.

Auch mit Partnern, die keine Markenvertragshändler sind, können individuelle Vereinbarungen über das von ihnen beanspruchte Vertragsgebiet getroffen werden.