Markenvertragshändler
erhalten einen regionalen
Gebiets-schutz für die jeweilige Handelsmarke. Die Größe
dieser Region wird einvernehmlich festgelegt.
In
dem vereinbarten Vertragsgebiet wird während der Konzept-vertragslaufzeit
mit keinem weiteren Vertragshändler der selben Marke ein
weiterer mobilrent-Konzeptvertrag
geschlossen.
Auch
mit Partnern, die keine Markenvertragshändler sind, können
individuelle Vereinbarungen über das von ihnen beanspruchte
Vertragsgebiet getroffen werden.
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